Bezeichnung eines Richters als „Lügner“ und „Krimineller“ strafbar?
Eine Äußerung ist als sog. Schmähkritik dann nicht mehr von Art 5 I S.1 GG gedeckt, wenn – auch beim “Kampf ums Recht” – nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. vgl….
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