Betrug

§ 263 StGB – einfach erklärt

Was ist Betrug?

Der Betrug gehört zu den häufigsten Straftaten in Deutschland.

Ein Betrug liegt vor, wenn jemand einen anderen täuscht, damit dieser sich irrt, aufgrund dieses Irrtums über sein Vermögen verfügt und dadurch einen Vermögensschaden erleidet.

Einfach ausgedrückt:

Der Täter lügt oder täuscht, um an das Geld oder andere Vermögenswerte eines anderen zu gelangen.


Ein einfaches Beispiel

A verkauft B ein Smartphone.

Er behauptet, das Gerät funktioniere einwandfrei.

Tatsächlich weiß A, dass das Smartphone einen Totalschaden hat.

B bezahlt den Kaufpreis.

→ Betrug.


Weitere Beispiele

Beispiel 1 – Internetbetrug

A bietet über ein Internetportal ein hochwertiges Fahrrad an.

Nachdem der Käufer bezahlt hat, liefert A niemals.

→ Betrug.


Beispiel 2 – Versicherungsbetrug

A meldet seiner Versicherung einen angeblichen Diebstahl seines Fahrrades.

In Wahrheit besitzt er das Fahrrad noch.

→ Betrug.


Beispiel 3 – Anlagebetrug

A verspricht sichere Renditen von 30 % im Monat.

Er weiß, dass eine Auszahlung niemals erfolgen wird.

Mehrere Anleger überweisen Geld.

→ Betrug.


Beispiel 4 – Handwerkerbetrug

Ein angeblicher Handwerker verlangt eine hohe Anzahlung.

Nach Zahlung verschwindet er.

→ Betrug.


Voraussetzungen des Betruges

Damit ein Betrug vorliegt, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Täuschung über Tatsachen,
  • Irrtum beim Opfer,
  • Vermögensverfügung des Opfers,
  • Vermögensschaden,
  • Vorsatz,
  • Absicht, sich oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern.

Fehlt auch nur eines dieser Merkmale, liegt kein vollendeter Betrug vor.


Typische Problemfälle

Reicht jede Lüge?

Nein.

Nicht jede Lüge ist strafbar.

Erst wenn die Täuschung zu einem Vermögensschaden führt, kommt Betrug in Betracht.


Täuschung durch Unterlassen

Auch Schweigen kann Betrug sein.

Dies gilt allerdings nur dann, wenn eine rechtliche Pflicht bestand, den anderen aufzuklären.

Beispiel:

Ein Verkäufer verschweigt bewusst einen erheblichen Unfallschaden am Fahrzeug.


Internetbetrug

Heute werden zahlreiche Betrugsverfahren wegen Taten im Internet geführt.

Beispiele:

  • Fake-Shops,
  • Kleinanzeigen,
  • Phishing,
  • Romance-Scam,
  • Identitätsdiebstahl,
  • Fake-Investments.

Eingehungsbetrug

Ein besonders häufiger Problemfall.

Der Täter schließt einen Vertrag ab, obwohl er bereits weiß, dass er niemals bezahlen wird.

Beispiel:

A bestellt Möbel im Wert von 8.000 Euro.

Er weiß bereits bei der Bestellung, dass er weder zahlen kann noch zahlen will.

→ Eingehungsbetrug.


Erfüllungsbetrug

Hier täuscht der Täter erst bei der Durchführung des Vertrages.

Beispiel:

Es werden statt Originalteilen minderwertige Nachbauten geliefert.


Gefälligkeitslügen

Nicht jede Übertreibung oder Anpreisung stellt bereits eine Täuschung über Tatsachen dar.

Werbung und bloße Werturteile sind häufig kein Betrug.


Wann liegt kein Betrug vor?

Kein Betrug liegt beispielsweise vor,

  • wenn niemand getäuscht wurde,
  • wenn das Opfer die Wahrheit kannte,
  • wenn kein Vermögensschaden entstanden ist,
  • wenn lediglich ein Vertragsstreit besteht.

Nicht jede schlecht erfüllte vertragliche Verpflichtung ist eine Straftat.


Strafrahmen

Der einfache Betrug wird mit

Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

bestraft.

In besonders schweren Fällen – etwa bei gewerbsmäßigem oder bandenmäßigem Betrug – drohen deutlich höhere Strafen.


Gesetzestext (§ 263 StGB)

§ 263 StGB – Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
  2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
  3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
  4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger missbraucht oder
  5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

(4) § 243 Absatz 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.