Tatvorwürfe

 

Das materielle Strafrecht verbietet bestimmte Verhaltensweisen und sanktioniert die Zuwiderhandlung. Beispielhaft können benannt werden: Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Mord, Totschlag, Erpressung, Geiselnahme, Nötigung, Bedrohung, Zuhälterei, Menschenhandel, Geldfälschung, Diebstahl, räuberischer Diebstahl, Raub, schwerer Raub, Raub mit Todesfolge, Betrug, gewerbsmäßiger Betrug, Sachbeschädigung, Computersabotage, Urkundenfälschung, Hehlerei, Untreue, Mißbrauch von KreditkartenAusspähen und Abfangen von Daten, Brandstiftung, Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Beleidigung, Verleumdung, Bildung krimineller Vereinigungen, Jagdwilderei, Fischwilderei, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung, Bestechlichkeit, Bestechung, Betäubungsmittel (BtMG), Anstiftung und Beihilfe zu den vorgenannten Delikten.

 

In der Unterrubrik werden einige Deliktsarten auf einfache Art erklärt.