Verstöße im Straßenverkehr
Das Verkehrsstrafrecht betrifft schwere Verstöße im Straßenverkehr, die nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat verfolgt werden. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen drohen häufig die Entziehung der Fahrerlaubnis, Punkte in Flensburg, eine Sperrfrist für die Neuerteilung des Führerscheins sowie erhebliche versicherungsrechtliche und berufliche Konsequenzen.
Zu den häufigsten Verkehrsstraftaten gehören insbesondere:
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, § 142 StGB)
- Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
- Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)
- Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung nach Verkehrsunfällen (§§ 222, 229 StGB)
- Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)
Bereits im Ermittlungsverfahren werden häufig weitreichende Maßnahmen getroffen, etwa die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, die Beschlagnahme des Führerscheins oder die Sicherstellung des Fahrzeugs. Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, ob die erhobenen Vorwürfe und die Beweislage einer rechtlichen Überprüfung standhalten.
Eine frühzeitige Verteidigung kann entscheidend dazu beitragen, den Führerschein zu erhalten, den Tatvorwurf zu entkräften oder die strafrechtlichen Folgen möglichst gering zu halten.