Nicht jeder Gesetzesverstoß ist eine Straftat. Viele Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einem Bußgeld geahndet. Je nach Sachverhalt können außerdem Punkte, Fahrverbote, Einziehungen oder berufsrechtliche Folgen drohen.
Beispiele für Ordnungswidrigkeiten sind:
- Verkehrsordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeit, Rotlicht, Abstand, Handy am Steuer)
- Verstöße gegen das Gewerberecht
- Verstöße gegen das Gaststättenrecht
- Verstöße gegen das Umweltrecht
- Verstöße gegen das Immissionsschutzrecht (z. B. Lärm)
- Verstöße gegen das Baurecht
- Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz
- Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz
- Verstöße gegen das Waffenrecht
- Verstöße gegen das Sprengstoffrecht
- Verstöße gegen das Lebensmittelrecht
- Verstöße gegen das Infektionsschutzrecht
- Verstöße gegen das Datenschutzrecht
- Verstöße gegen das Tierschutzrecht
- Verstöße gegen das Abfallrecht
- Verstöße gegen kommunale Satzungen (z. B. Leinenpflicht, Winterdienst, Straßenreinigung)
Auch im Bußgeldverfahren gilt: Nicht jeder Vorwurf ist berechtigt. Messfehler, Verfahrensfehler oder eine unzureichende Beweislage können zur Einstellung des Verfahrens oder zur Aufhebung des Bußgeldbescheides führen. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung kann daher entscheidend sein.
Hier gelangen Sie zum Bußgeldrechner.
Andrey Lepscheew/ Rechtsanwalt für Strafrecht aus Hannover