Freispruch

Im Zweifel für den Angeklagten

Ein Freispruch ist das für den Angeklagten günstigste Ergebnis eines Strafverfahrens. Das Gericht stellt damit fest, dass die Voraussetzungen für eine Verurteilung nicht vorliegen. Der Angeklagte gilt weiterhin als unschuldig.

Wann kommt es zu einem Freispruch?

Ein Freispruch kommt insbesondere in Betracht, wenn

  • die Tat nicht nachgewiesen werden kann,
  • erhebliche Zweifel an der Täterschaft bestehen,
  • Zeugen widersprüchliche Aussagen machen,
  • Beweise unverwertbar sind,
  • der objektive oder subjektive Tatbestand nicht erfüllt ist,
  • ein Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund vorliegt.

Im Strafverfahren gilt der Grundsatz:

Im Zweifel für den Angeklagten (in dubio pro reo).

Das Gericht darf nur verurteilen, wenn es von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist. Bloße Vermutungen oder Wahrscheinlichkeiten reichen hierfür nicht aus.

Wer muss die Schuld beweisen?

Nicht der Angeklagte muss seine Unschuld beweisen.

Vielmehr muss die Staatsanwaltschaft die Schuld zweifelsfrei nachweisen. Bleiben nach der Beweisaufnahme vernünftige Zweifel bestehen, muss das Gericht den Angeklagten freisprechen.

Kosten nach einem Freispruch

Wird der Angeklagte freigesprochen, trägt grundsätzlich die Staatskasse die Kosten des Strafverfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch gesetzliche Ausnahmen.

Ziel der Strafverteidigung

Das Ziel jeder Strafverteidigung ist es, das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten zu erreichen. Ist der Tatvorwurf nicht nachweisbar oder bestehen erhebliche rechtliche oder tatsächliche Zweifel, kann dies zu einem Freispruch führen.

Eine frühzeitige Verteidigung, sorgfältige Akteneinsicht und eine konsequente Analyse der Beweislage sind häufig entscheidend für den Ausgang des Strafverfahrens.