Akteneinsicht

Akteneinsicht im Strafverfahren

Die Akteneinsicht ist eines der wichtigsten Rechte der Verteidigung. Sie bildet die Grundlage jeder erfolgreichen Strafverteidigung und sollte grundsätzlich genutzt werden, bevor Angaben zur Sache gemacht werden.

Erst durch die Akteneinsicht wird ersichtlich, welche Beweise der Staatsanwaltschaft tatsächlich vorliegen, welche Zeugen ausgesagt haben, welche Gutachten existieren und welche Ermittlungsergebnisse den Tatvorwurf stützen sollen. Ohne diese Informationen wäre eine zielgerichtete Verteidigungsstrategie kaum möglich.

Man kann das Strafverfahren mit einem Pokerspiel vergleichen: Normalerweise kennt niemand die Karten des Gegners. Im Strafverfahren gibt das Gesetz der Verteidigung jedoch die legale Möglichkeit, die Karten des Gegners anzusehen, bevor entschieden wird, ob überhaupt, wann und mit welcher Karte man selbst spielt. Wer auf dieses Recht verzichtet und vorschnell Angaben macht, verschenkt einen entscheidenden taktischen Vorteil. Nur wenn der Strafverteidiger den Kenntnisstand der Staatsanwaltschaft hat, ist der Aufbau einer Verteidigungsstrategie möglich.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich in den meisten Fällen, zunächst zu schweigen, Akteneinsicht zu beantragen und erst anschließend über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Eine durchdachte Verteidigungsstrategie beginnt nicht mit einer Aussage – sondern mit der Kenntnis der Ermittlungsakte.


Andrey Lepscheew-Rechtsanwalt für Strafrecht in Hannover/ Akteneinsicht