Körperverletzung

§ 223 StGB – einfach erklärt

Viele Menschen verbinden den Straftatbestand der Körperverletzung (§ 223 StGB) ausschließlich mit Schlägen oder Tritten. Tatsächlich reicht der Anwendungsbereich jedoch deutlich weiter. Auch scheinbar harmlose oder ungewöhnliche Handlungen können strafbar sein, wenn sie das körperliche Wohlbefinden oder die Gesundheit eines Menschen beeinträchtigen.

Im Folgenden finden Sie einige der interessantesten Fallgestaltungen aus Rechtsprechung und Praxis.


Was ist eine Körperverletzung?

Eine Körperverletzung begeht, wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt.

  • Körperliche Misshandlung ist jede üble und unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt.
  • Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustands.

Dabei muss niemand sichtbar verletzt werden. Bereits geringfügige Eingriffe können ausreichen.


Haare abschneiden – Körperverletzung?

Ja.

Wer einer anderen Person gegen deren Willen die Haare abschneidet, kann sich wegen Körperverletzung strafbar machen.

Gerade bei langen Haaren oder wenn diese eine besondere persönliche, religiöse oder kulturelle Bedeutung haben, liegt regelmäßig eine erhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Erscheinungsbildes vor.

Beispiel

Nach einem Streit schneidet A seiner schlafenden Freundin einen großen Teil ihrer langen Haare ab.

➡️ Körperverletzung nach § 223 StGB.


Bart oder Augenbrauen abrasieren

Auch das gewaltsame Abrasieren eines Bartes oder der Augenbrauen kann eine Körperverletzung darstellen.

Besonders bei religiös motivierten Bärten oder einer erheblichen Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes kommt dem Eingriff zusätzlich eine besondere Bedeutung zu.


Tätowierung oder Piercing gegen den Willen

Wer einer Person ohne deren Einverständnis ein Tattoo sticht oder ein Piercing setzt, begeht regelmäßig eine Körperverletzung.

Schließlich wird dabei unmittelbar in den Körper eingegriffen.


Sekundenkleber in den Haaren

Ein besonders ungewöhnlicher Fall:

Der Täter verklebt die Haare des Opfers dauerhaft mit Sekundenkleber. Die Haare müssen anschließend abgeschnitten werden.

➡️ Auch hierin kann eine Körperverletzung liegen.


Schlafentzug

Nicht jede schlaflose Nacht ist strafbar.

Wer jedoch eine Person bewusst über längere Zeit am Schlaf hindert und dadurch gesundheitliche Beschwerden verursacht, kann sich wegen Körperverletzung strafbar machen.

Beispiel

Ein Ausbilder zwingt einen Untergebenen, über zwei Tage wach zu bleiben.


Heimlich Abführmittel ins Getränk mischen

Ein Klassiker.

Mischt jemand seinem Kollegen oder Bekannten heimlich starke Abführmittel in das Getränk und erleidet das Opfer dadurch Durchfall oder andere gesundheitliche Beschwerden, liegt regelmäßig eine Körperverletzung vor.

Dasselbe gilt für andere Stoffe, die Übelkeit, Erbrechen oder Kreislaufprobleme verursachen.


Kaltes Wasser bei Minusgraden

Wer eine Person im Winter mit eiskaltem Wasser überschüttet und dadurch eine Unterkühlung oder Erkrankung verursacht, begeht ebenfalls eine Körperverletzung.


Anspucken

Nicht jedes Anspucken erfüllt automatisch den Tatbestand der Körperverletzung.

Gelangt Speichel jedoch in Mund, Augen oder offene Wunden oder besteht ein konkretes Infektionsrisiko, kann eine Gesundheitsschädigung vorliegen.

In anderen Fällen kommt häufig lediglich eine Beleidigung in Betracht.


Körperverletzung durch Unterlassen

Eine Körperverletzung kann nicht nur durch aktives Handeln, sondern auch durch Nichtstun begangen werden.

Voraussetzung ist allerdings, dass den Täter eine Garantenpflicht trifft – also eine besondere rechtliche Pflicht zum Eingreifen.

Eltern

Eltern versorgen ihr schwer krankes Kind bewusst nicht.

Das Kind erleidet erhebliche Gesundheitsschäden.

➡️ Körperverletzung durch Unterlassen.


Pflegepersonal

Eine Pflegekraft verweigert absichtlich notwendige Medikamente.

Der Gesundheitszustand des Patienten verschlechtert sich erheblich.

➡️ Körperverletzung durch Unterlassen.


Bademeister

Ein Bademeister beobachtet ein ertrinkendes Kind, greift jedoch bewusst nicht ein.

Das Kind überlebt schwer verletzt.

➡️ Auch hier kommt eine Körperverletzung durch Unterlassen in Betracht.


Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft

Nicht immer verletzt der Täter das Opfer selbst.

Er kann auch einen gutgläubigen Dritten als Werkzeug benutzen.

Beispiel: Falsches Medikament

A tauscht heimlich Medikamente aus und erklärt dem Krankenpfleger, es handele sich um das richtige Präparat.

Der gutgläubige Pfleger verabreicht die Spritze.

Das Opfer erleidet gesundheitliche Schäden.

➡️ Der Krankenpfleger handelt ohne Vorsatz. Strafrechtlich verantwortlich ist der Hintermann als mittelbarer Täter.


Beispiel: Manipulierte Laborwerte

Ein Täter manipuliert Laborbefunde.

Der behandelnde Arzt führt deshalb eine völlig unnötige Operation durch.

➡️ Auch hier kann der Manipulator wegen Körperverletzung in mittelbarer Täterschaft verantwortlich sein.


Beispiel: Kind als Werkzeug

Ein Erwachsener bringt ein kleines Kind dazu, einem anderen Menschen mit einer Metallstange auf die Hand zu schlagen.

Das Kind erkennt die Tragweite seines Handelns nicht.

➡️ Der Erwachsene handelt als mittelbarer Täter.


Fazit

Die Körperverletzung nach § 223 StGB umfasst weit mehr als Schläge oder Tritte. Auch das Abschneiden von Haaren, das heimliche Verabreichen von Medikamenten oder Abführmitteln, Schlafentzug, Tätowierungen gegen den Willen oder sogar das bewusste Unterlassen notwendiger Hilfeleistungen können den Straftatbestand erfüllen.

Gerade die ungewöhnlichen Fallgestaltungen zeigen, wie weitreichend der strafrechtliche Schutz der körperlichen Unversehrtheit ist. Ob tatsächlich eine strafbare Körperverletzung vorliegt, hängt jedoch stets von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls und der aktuellen Rechtsprechung ab.

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Gesetzestext

§ 223 StGB
Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 226 StGB
Schwere Körperverletzung

(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person

  1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
  2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
  3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,

so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.


Andrey Lepscheew – Rechtsanwalt für Strafrecht in Hannover – Körperverletzung – Schwere Körperverletzung