Rechtsanwalt Hannover Strafrecht

Strafverteidigung

Strafverteidigung

DER AUSGANGSPUNKT EINER STRAFVERTEIDIGUNG…

…ist es zunächst zu erfahren, was Ihnen vorgeworfen wird, auf welchen Beweismitteln der Tatvorwurf beruht und wie handfest diese Beweise sind. Ein genaues Aktenstudium ist hierfür in den meisten Fällen unerlässlich. Ein rechtzeitiges und geschicktes Taktieren ermöglicht es, unter bestimmten Umständen, noch vor der Anklageerhebung, auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken.

Nach der allgemeinen Statistik stehen die Chancen auf eine Verfahrenseinstellung im Ermittlungsstadium am höchsten, denn zwei Drittel aller Strafverfahren werden wieder eingestellt oder anderweitig erledigt. Andererseits kommt es nach einer Hauptverhandlung nur in drei Prozent aller Fälle zu einem Freispruch.

Deshalb gilt es bereits während des Vorverfahrens die Möglichkeiten für eine intensive Verteidigung zu erkennen und effektiv zu nutzen. Denn bereits dort werden die Weichen für das richtige (oder falsche) Urteil gestellt.

Die rechtzeitige Beauftragung des Rechtsanwalts und die Beantragung der Akteneinsicht ist daher ein zwingendes Erfordernis, um die Chancen einer effektiven Verteidigung voll auszunutzen.


EINIGUNG/ MEDIATION/ KONFLIKTBEILEGUNG

Ein großer Wert wird darauf gelegt, die zivilrechtlichen Konflikte/ strafrechtliche Verfahren ohne ein gerichtliches Verfahren zu lösen, bzw. eine Einstellung zu erreichen.

Durch fundierte sachliche Argumentation wird dabei der Gegenseite bzw. der Staatsanwaltschaft aufgezeigt, warum man im Recht ist, die vorgeworfene Tat nicht unter den gesetzlichen Tatbestand subsumiert werden kann oder der Tatvorwurf sich mit den zur Verfügung stehenden Beweisen nicht nachweisen lässt, und dass es aus diesem Grund sinnlos wäre ein gerichtliches Verfahren anzustreben.

In sehr vielen Fällen gelingt es alleine durch diese Vorgehensweise den Rechtsstreit zugunsten des Mandanten zu beenden oder die Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens zu erwirken.

Die Erfahrung zeigt, dass die Staatsanwaltschaften rechtzeitige Stellungnahmen begrüßen und viele Verfahren gerne einstellen. Durch die genaue Kenntnis der Akte kann man gut abschätzen, ob die Staatsanwaltschaft der Anregung einer Einstellung entspricht, eine geringe Zahlung erwartet oder eine Anklage erhebt.

Zeichnet sich ab, dass die Staatsanwaltschaft zu einer Einstellung nicht bereit ist, so gilt es die aus der Akte ersichtlichen Beweise auf ihre Handfestigkeit zu überprüfen und wenn möglich und/oder notwendig eigene Beweismittel vorzubereiten und entsprechende Anträge zu stellen.

Eine Konfrontation mit der Staatsanwaltschaft und/oder Gericht ist manchmal unvermeidbar. Das Anstreben einer gerichtlichen Auseinandersetzung um jeden Preis, ist jedoch nicht das Ziel einer Strafverteidigung. Im Strafrecht gilt es unter der Beachtung der Sach- und Rechtslage genau abzuwägen, wo eine Einigung der sinnvolle Weg und wo ein Freispruch kompromisslos anzusteuern ist.


Andrey Lepscheew – Rechtsanwalt für Strafrecht in Hannover