
Ein Ermittlungsverfahren frühzeitig und ohne Anklageerhebung zu beenden,
ist ein wesentliches Ziel der Strafverteidigung. Nach Akteneinsicht wird geprüft, ob der Tatvorwurf rechtlich und tatsächlich tragfähig ist und die Beweislage für eine Anklage ausreicht. Bestehende Schwächen können durch eine gezielte Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft aufgezeigt werden, um auf eine Einstellung hinzuwirken.
Ob eine Stellungnahme sinnvoll ist oder zunächst geschwiegen werden sollte, hängt vom Einzelfall ab. Ist eine Einstellung nicht erreichbar, gilt es, die Beweisführung kritisch zu prüfen und die weitere Verteidigung gezielt vorzubereiten. Gute Strafverteidigung bedeutet, in jedem Verfahrensstadium die für den Mandanten sinnvollste Strategie zu wählen.
Im Strafrecht gilt es, unter sorgfältiger Würdigung der Sach- und Rechtslage abzuwägen, wo eine Einigung der sinnvollere Weg ist und wo ein Freispruch konsequent und kompromisslos anzustreben ist – stets mit dem Ziel, unter den gegebenen Umständen das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten zu erzielen.
Andrey Lepscheew – Rechtsanwalt für Strafrecht in Hannover