Durchsuchung

Ruhe bewahren und keine Angaben machen

Eine Wohnungs- oder Geschäftsdurchsuchung dient in erster Linie dazu, Beweismittel aufzufinden und sicherzustellen bzw. zu beschlagnahmen. Für die Betroffenen kommt eine Durchsuchung meist überraschend und stellt eine erhebliche Belastung dar. Gerade in dieser Situation werden häufig unüberlegte Erklärungen gegenüber den Ermittlungsbeamten abgegeben, die später als Beweismittel gegen den Betroffenen verwendet werden können.

Deshalb gilt: Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie umgehend Ihren Strafverteidiger. Bitten Sie die eingesetzten Beamten, das Eintreffen Ihres Rechtsanwalts abzuwarten. Machen Sie bis dahin keine Angaben zur Sache und lassen Sie sich auch nicht auf scheinbar belanglose Gespräche ein. Erfahrungsgemäß dienen auch beiläufige Fragen häufig dazu, Informationen für das Ermittlungsverfahren zu gewinnen.

Gesetzliche Grundlagen

Die wichtigsten Vorschriften zur Durchsuchung finden sich in den §§ 102 bis 104 StPO:

  • § 102 StPO regelt die Durchsuchung beim Beschuldigten zur Ergreifung oder zum Auffinden von Beweismitteln.
  • § 103 StPO betrifft Durchsuchungen bei anderen Personen. Diese sind nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.
  • § 104 StPO enthält besondere Vorschriften für Durchsuchungen zur Nachtzeit. Grundsätzlich sind nächtliche Durchsuchungen nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen zulässig.

Was Sie bei einer Durchsuchung beachten sollten

  • Bewahren Sie Ruhe.
  • Kontaktieren Sie sofort Ihren Strafverteidiger.
  • Machen Sie keine Angaben zur Sache.
  • Lassen Sie sich nicht in Gespräche mit den Ermittlungsbeamten verwickeln.
  • Leisten Sie keinen Widerstand, stimmen Sie Maßnahmen jedoch nicht vorschnell zu.
  • Lassen Sie die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung und möglicher Beschlagnahmen anschließend anwaltlich überprüfen.

Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung kann entscheidend dazu beitragen, Verfahrensfehler aufzudecken, Ihre Rechte zu wahren und die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung zu stellen.


Andrey Lepscheew/ Rechtsanwalt Strafrecht Hannover/ Durchsuchung