Erstberatungskosten

Erstberatungskosten

Anwaltsgebühren: Was kostet eine Erstberatung beim Rechtsanwalt?

Auch das erste Beratungsgespräch, ob telefonisch oder vor Ort, stellt nicht unbedingt eine kostenlose Auskunft/ kostenlosen Rat dar. Auch Erstgespräche werden sehr oft in Rechnung gestellt. Denn ein Rechtsanwalt kann auch für eine Erstberatung eine Vergütung verlangen.

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach § 34 RVG . Danach richtet sich die Höhe der Vergütung nach der Vereinbarung zwischen dem Mandant und Rechtsanwalt. Ist eine Vergütungsvereinbarung nicht getroffen worden, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Nach § 612 Abs. 2 BGB hat er einen Anspruch auf eine übliche Vergütung. Die Höhe der üblichen Vergütung beschränkt der § 34 Abs. 1 S. 2 RVG auf 190,00 Euro (zzgl. 19 % MwSt). Die Beschränkung gilt jedoch nur für Verbraucher.

Nach § 34 Abs. 2 RVG können die Kosten für die Erstberatung auf die weitere Tätigkeit angerechnet werden.

Besteht eine Aufklärungspflicht des Rechtsanwalts über die Kosten einer Erstberatung?

Ein Rechtsanwalt muss grundsätzlich nicht über die Kosten einer Erstberatung aufklären. Denn von einer Kostenpflicht muss stets ausgegangen werden (Amtsgericht Steinfurt, Urteil vom 13.02.2014, Az. 21 C 979/13). Eine Ausnahme besteht hingegen dann, wenn für den Anwalt erkennbar ist, dass der Mandant von einem kostenlosen Erstberatungsgespräch ausgeht. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Mandant in finanziellen Schwierigkeiten steckt und er den Anwalt darauf hingewiesen hat (Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 08.08.2012, Az. 91 C 582/12 (18)).