Monatliches Archiv: April 2015

Festnahmerecht

§ 127 Abs. 1StPO

Zwar muss keine tatsächlich begangene Straftat vorliegen, um das Festnahmerecht ausüben zu dürfen. Ein Tatverdacht reicht aus. Doch der Tatverdacht muss mindestens stark sein. Anderenfalls ist der Festzunehmende seinerseits berechtigt Notwehr gegen den Festnehmenden zu üben.

Bußgeldrechner

Ihr glaubt einen Verkehrsverstoß begangen zu haben und wollt wissen, was auf Euch zukommen könnte? Hier einige Bußgeldrechner für folgende Verstöße: Geschwindigkeit Abstand Alkohol Und ein Promillerechner

Abbruch von Ebay-Auktionen!

Abbruch von Ebay-Auktionen! Liegen bereits Gebote vor, gelten für den Abbruch einer Ebayauktion strenge Voraussetzungen. Als Abbruchgrund kommt ein Irrtum in Betracht, welcher bei der Einstellung des Artikels unterlaufen ist, der Artikel wird während der Angebotsdauer ohne Verschulden des Verkäufers…
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