Eine rechtlich wirksame Abmahnung muss drei Voraussetzungen erfüllen.
1. Rüge
Das Fehlverhalten muss so konkret wie möglich beschrieben werden. Datum, Uhrzeit, genaue Beschreibung des Pflichtenverstoßes. Pauschale Angaben, wie “ständige Unachtsamkeit“ oder “wiederholtes Zuspätkommen“ genügen nicht.
2. Aufforderung
Neben der deutlichen Rüge des Pflichtenverstoßes muss der Arbeitnehmer aufgefordert werden das fehlerhafte Verhalten in der Zukunft zu unterlassen.
3. Warnung
Aus der Abmahnung muss hervorgehen, dass ein weiterer Pflichtenverstoß eine Kündigung nach sich ziehen kann.
Eine Abmahnung kann zwar auch mündlich erfolgen, doch diese Form kann später inhaltliche Nachweisprobleme mit sich bringen.