Eine Fahrerlaubnis konnte bisher wegen des Verstoßes gegen bestimmte Verkehrsvorschriften entzogen werden.
Die Bundesregierung erwägt nun eine Gesetzesänderung, wonach der Entzug des Fahrerlaubnis auch wegen einem Ladendiebstahl oder einer Steuerstraftat möglich sein soll.
Mit der Erweiterung des Sanktionskatalogs sollen die Täter getroffen werden, für die eine Geldstrafe kein spürbares Übel darstellt oder die über kein finanzielles Vermögen verfügen.