Was bedeutet Mediation?

In vielen Fällen kann man bereits in frühen Verfahrensstadien absehen, dass der Rechtsstreit lange dauern, hohe Verfahrenskosten und vielleicht sogar unerwünschtes öffentliches Interesse verursachen könnte. Das Ziel einer Mediation ist die Erreichung einer schnellen, pragmatischen, unbürokratischen und außergerichtlichen Lösung eines Konfliktes. Die Streitparteien sollen hierbei eine für alle Seiten profitable Einigung erzielen.

Im Bereich des Strafrechts findet die Mediation in Form eines sog. Täter-Opfer-Ausgleichs statt.

Verständigung und Verständnis der Parteien ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Mediation. Der Mediator ist unparteiisch und behandelt keine der Parteien bevorzugt. Er hilft dabei, die Sach- und Rechtslage realistisch einzuschätzen und den Parteien die objektive Situation, unter der Berücksichtigung aufzuzeigen. Ein als Vermittler, Schlichter oder Mediator tätiger Rechtsanwalt unterliegt den Regeln des Berufsrechts, ist also zur Verschwiegenheit verpflichtet.

„Ein magerer Kompromiss ist besser als ein dicker Prozess.“ (George Herbert)
„Ein Kompromiss ist nur dann gerecht und brauchbar, wenn beide Parteien gleich unzufrieden sind.“ (Henry Kissinger)