Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung
Eine Bewährungsstrafe bedeutet nicht, dass die Strafe erlassen ist. Sie wird lediglich vorübergehend nicht vollstreckt. Wer gegen die Auflagen oder Weisungen verstößt oder während der Bewährungszeit erneut eine Straftat begeht, muss damit rechnen, dass die Bewährung widerrufen wird.
Wann droht ein Bewährungswiderruf?
Ein Widerruf kommt insbesondere in Betracht, wenn
- während der Bewährungszeit eine neue Straftat begangen wird,
- gegen Bewährungsauflagen oder Weisungen verstoßen wird,
- sich der Verurteilte der Bewährungshilfe beharrlich entzieht oder
- sich zeigt, dass die Erwartung, künftig keine Straftaten mehr zu begehen, nicht erfüllt wurde.
Muss die Bewährung immer widerrufen werden?
Nein. Nicht jeder Verstoß führt automatisch zum Bewährungswiderruf. Das Gericht prüft den Einzelfall und kann auch mildere Maßnahmen ergreifen, etwa
- weitere Auflagen oder Weisungen erteilen,
- die Bewährungszeit verlängern oder
- den Verurteilten verwarnen.
Schnelles Handeln ist wichtig
Nach Erhalt einer Anhörung oder Ladung sollte umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Häufig bestehen Möglichkeiten, einen Bewährungswiderruf noch abzuwenden oder mildere Maßnahmen zu erreichen.
Gesetzliche Grundlage:
- § 56f StGB – Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung.