Verfahrensabschluss ohne Hauptverhandlung
Ein Strafbefehl ermöglicht es, ein Strafverfahren ohne Hauptverhandlung abzuschließen. Das Amtsgericht erlässt den Strafbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft, wenn es den Tatvorwurf aufgrund der Ermittlungsakte für hinreichend begründet hält.
Für welche Delikte kommt ein Strafbefehl in Betracht?
Ein Strafbefehl ist grundsätzlich nur bei Vergehen möglich. Typische Beispiele sind:
- Diebstahl
- Betrug
- Sachbeschädigung
- Körperverletzung
- Beleidigung
- Hausfriedensbruch
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Trunkenheit im Verkehr
- Unfallflucht
- Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (je nach Einzelfall)
Bei Verbrechen (Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe) ist ein Strafbefehl ausgeschlossen.
Welche Strafen sind möglich?
Im Strafbefehlsverfahren können insbesondere verhängt werden:
- Geldstrafe,
- Fahrverbot bis zu sechs Monaten,
- Entziehung der Fahrerlaubnis,
- Einziehung von Gegenständen oder Vermögenswerten,
- Verwarnung mit Strafvorbehalt,
- Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, wenn ihre Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Welche Rechtsmittel gibt es?
Gegen einen Strafbefehl kann der Beschuldigte innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 410 StPO).
Der Einspruch kann
- vollständig oder
- auf einzelne Punkte (z. B. nur die Höhe der Geldstrafe oder die Fahrerlaubnismaßnahme)
beschränkt werden.
Was passiert nach dem Einspruch?
Nach einem zulässigen Einspruch beraumt das Gericht in der Regel eine öffentliche Hauptverhandlung an. Dort werden die Beweise erhoben und das Gericht entscheidet neu über den Tatvorwurf.
Das Verfahren kann anschließend
- mit einem Freispruch,
- einer Verurteilung,
- einer Einstellung des Verfahrens oder
- einer Verständigung über den weiteren Verfahrensablauf
enden.
Wird kein Einspruch innerhalb der Zwei-Wochen-Frist eingelegt, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Er steht dann einem rechtskräftigen Urteil gleich und kann vollstreckt werden.
Frühzeitig anwaltlich beraten lassen
Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt von der Beweislage, den Erfolgsaussichten und den drohenden Folgen ab. Häufig lassen sich bereits vor oder in der Hauptverhandlung günstigere Ergebnisse erzielen – etwa eine Einstellung des Verfahrens, eine niedrigere Strafe oder der Erhalt der Fahrerlaubnis. Eine frühzeitige Prüfung durch einen Strafverteidiger ist daher regelmäßig empfehlenswert.