Dashcams in Deutschland: Ist ihr Einsatz im Straßenverkehr der Bundesrepublik erlaubt?

Während sie in anderen Ländern zu den festen Bestandteilen des Straßenverkehrs gehören, ist der Einsatz der „Dashboard Cameras“ in Deutschland nicht unumstritten. Viele Autofahrer sind sich sogar unsicher, ob die Nutzung der kleinen Kameras im Auto rechtlich zulässig ist. Dafür sorgen vor allem die in Deutschland doch strengen Datenschutzregelungen.

Dashcams werden im Fahrzeug so angebracht, dass sie durch die Windschutzscheibe Videoaufnahmen während der Fahrt anfertigen und aufzeichnen. Die Auswahl solcher Minikameras ist groß, wobei sie sich technisch erheblich unterscheiden. Einfache Dashcams nehmen ausschließlich Bilder auf. Es gibt aber auch Kameras, die dazu in der Lage sind, neben den Bildern ebenso den Ton aufzuzeichnen.

Funktionsweise und technische Besonderheiten einer Dashcam

Durch ihr kompaktes Format lässt sich die Dashcam gut im Auto integrieren. Modellabhängig kann sie entweder am Armaturenbrett, dem Rückspiegel oder auch der Windschutzscheibe montiert werden. Die Aufgabe der Dashcam ist simpel: Sie soll den Verkehr aufzeichnen, um etwa bei einem Unfall zusätzliche Beweise zu sichern oder den Diebstahlschutz des Fahrzeuges zu verbessern.

Die Aufnahmen, die von der Dashcam von dem Straßenverkehr gemacht werden, werden entweder in der Cloud oder auch auf einer Speicherkarte abgelegt. Für die Stromversorgung der kleinen Kameras kann wahlweise der Zigarettenanzünder oder die Bordelektronik genutzt werden.

Mittlerweile stehen für den Einsatz im Straßenverkehr verschiedene Kameramodelle zur Verfügung. Sie unterscheiden sich insbesondere durch die Ausstattung:

  • Einige Dashcams starten die Aufzeichnung erst, wenn Erschütterungen in einer bestimmten Stärke verzeichnet werden.
  • Einfache Dashcams zeichnen den Straßenverkehr permanent auf. Sie arbeiten nach dem Loop-Prinzip. Alte Aufnahmen werden gelöscht, wenn der zur Verfügung stehende Speicherplatz voll ist.
  • Es gibt Dashcams mit sogenannten G-Kraft-Sensoren. Sie registrieren Beschleunigung oder Verzögerung und lösen nur bei Unfällen aus.
  • Soll die Dashcam den Diebstahlschutz des Autos verbessern, sollte Wert auf eine Parküberwachung gelegt werden. Diese Funktion startet die Aufzeichnung, wenn im geparkten Zustand eine Erschütterung registriert wird. Eine solche Kamera ist allerdings auf eine permanente Stromversorgung angewiesen.

Rechtliche Lage in Deutschland: Dashcams und der Datenschutz

Im Ausland sind Dashcams keine Seltenheit. Vor allem bei strittigen Fragen zur Unfallschuld beziehungsweise zum Unfallhergang haben sich die kleinen Kameras auch bewährt. Doch in Deutschland steht oft zunächst die Frage im Raum, ob die Nutzung überhaupt zulässig ist. Generell gilt: Aus rechtlicher Sicht spricht nichts dagegen, eine Dashcam in einem Auto anzubringen und diese auch im Straßenverkehr in Deutschland zu nutzen. Allerdings gibt es einen Knackpunkt: die datenschutzrechtlichen Regelungen. Sowohl das Filmen als auch das Überwachen des Straßenverkehrs mit einer Dashcam widersprechen dem Datenschutz.

Mit Blick auf § 4 BDSG ist die Nutzung von Dashcams im Straßenverkehr nicht zulässig. Das Gesetz sieht vor, dass eine Videoüberwachung in Räumen, die öffentlich zugänglich sind, nämlich nur unter Einhaltung von bestimmten Voraussetzungen gestattet ist. Dazu gehört zum Beispiel ein berechtigtes Interesse oder auch eine durch öffentliche Behörden durchgeführte Überwachung.

Ein weiterer Gesetzestext, der die Nutzung von Dashcams infrage stellt, ist der Artikel 6 der DSGVO. Demnach dürfen Personen immer nur dann gefilmt werden, wenn von ihnen eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Hierbei handelt es sich um einen Aspekt, der sich im öffentlichen Straßenverkehr kaum realisieren lässt.

Moderne Funktionen machen Dashcam-Nutzung zulässig

Damit eine Nutzung von Dashcams im deutschen Straßenverkehr möglich ist, wurden die Funktionen der Kameras auf die in Deutschland geltende Gesetzeslage abgestimmt. Dadurch ist die Kameranutzung auch in der Bundesrepublik zulässig, wenn die richtigen Gerätemodelle ausgewählt wurden. Demnach dürfen nur Kameras verwendet werden, die folgende Grundanforderungen erfüllen:

  • Die Kameras dürfen den Straßenverkehr nicht dauerhaft filmen.
  • Alle Aufnahmen müssen innerhalb eines fixen Zeitraums von der Speicherkarte oder aus der Cloud gelöscht werden. Alternativ ist das Überschreiben möglich.
  • Sämtliche Dashcams müssen über Sensoren verfügen, die sicherstellen, dass die Systeme erst dann aufnehmen, wenn Erschütterungen oder Bremsvorgänge verzeichnet werden.

Nutzung von Dashcam-Aufnahmen vor Gericht

Die meisten Autofahrer möchten Dashcams nutzen, um sich aus rechtlicher Sicht abzusichern und zum Beispiel bei einem Unfall die Schuldfrage ohne Einschränkungen klären zu können. Doch es gibt hier einige Besonderheiten. Auch wenn die Nutzung von Dashcams in Deutschland durchaus zulässig ist, wenn die Kameras die genannten Voraussetzungen erfüllen, gibt es bei der Verwertbarkeit der Aufnahmen durch die Gerichte mitunter Abweichungen. Ob die Aufnahmen tatsächlich als Beweismittel verwertbar sind, ist immer eine Einzelentscheidung des Gerichts. Es wird also jedes Mal individuell abgewogen. Ob ein Einsatz des Bildmaterials überhaupt denkbar ist, hängt oftmals auch davon ab, ob die Videos anlassbezogen sind. Sie sollten also bei einem Unfall erst durch eine bestimmte Aktion ausgelöst worden sein.

Zudem sollten Autofahrer wissen, dass es das Recht der Polizei ist, die Kamera und damit auch die Aufnahmen zu beschlagnahmen. Dies ist dann zulässig, wenn die Beamten davon ausgehen, dass die Aufnahmen als Beweismittel fungieren können.

Dashcam darf Sicht nicht beeinträchtigen

Bei der Montage der Dashcams muss darauf geachtet werden, dass diese die Sicht auf den Straßenverkehr nicht beeinträchtigen. Andernfalls droht ein Bußgeld von 10 Euro. Wird die Dashcam an der Windschutzscheibe angebracht, muss diese auf der Beifahrerseite oben rechts montiert werden. Auch eine Montage an der Heckscheibe ist möglich.

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