Adhäsionsverfahren

Das sog. Adhäsionsverfahren ermöglich es dem Opfer Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche im Rahmen des Strafverfahrens geltend zu machen. Dies hat den Vorteil, dass ein Zivilprozess erspart bleiben kann. Über den Anspruch entscheidet bereits das Strafgericht.


Rechtsanwalt Andrey Lepscheew aus Hannover/ Strafrecht- Opferentschädigung im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens