Muss man einen Urintest im Rahmen einer polizeilichen Straßenverkehrskontrolle abgeben?

Keine Verpflichtung zum Drogentest im Rahmen einer Polizeikontrolle

Wie verhält man sich bei einer polizeilichen Kontrolle im Straßenverkehr?

 

Amphetamine, Cannabis, MDMA, Kokain, Heroin, Barbiturate lassen sich teilweise noch mehrere Tage nach dem Konsum nachweisen.

Auffällige Fahrweise kann zu einer anlassbezogenen Kontrolle führen. Im Rahmen von Schleierfahndungen werden verdachtsunabhängige Kontrollen durchgeführt.

Was kann passieren? Der Fahrer wird aus dem Wagen gebeten und aufgefordert motorische Übungen durchzuführen. Werden hierbei Auffälligkeiten festgestellt (z.B. zitternde Hände, nasse Augen, Nervosität, mangelnde Aufmerksamkeit, verlangsamte körperliche Reaktion) bitten die Beamten einen Urintest (im Urin finden sich Abbauprodukte von Drogen) abzugeben. Für den Fall der Nichtabgabe wird die Mitnahme auf das Polizeirevier angekündigt, wo eine kostenpflichtige Blutentnahme vorgenommen werden soll.

Es stellt sich daher die Frage, was man bei einer polizeilichen Kontrolle mitmachen muss?

Das Einzige wozu Sie ohne richterliche Anordnung gegenüber der Polizei vorzunehmen verpflichtet sind, ist die Mitteilung der persönlichen Daten (Name, Geburtstag, Wohnort). Auf weitere Fragen „woher kommen Sie?“, „wohin fahren Sie?“, „haben Sie getrunken/ Drogen konsumiert?“ müssen Sie nicht antworten! Die Verweigerung der Kommunikation mit den Polizeibeamten kann nicht zu Ihren Lasten ausgelegt werden. Möglicherweise sind Sie gerade nicht in der Stimmung sich mit Ihren uniformierten Mitmenschen über Ihre persönlichen Belange auszutauschen oder Sie profitieren gerade von dem Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit, d. h. Sie müssen nicht an Ihrer eigenen Überführung mitwirken! Andererseits kann der Unwille zur Kommunikation als Patzigkeit verstanden werden und zu einer mikroskopischen Überprüfung führen. Wenn Sie also nicht sagen wollen, woher Sie gerade kommen und wo es hingeht, dann können Sie ruhig behaupten, dass Sie Ihre Großmutter besuchen fahren, Sie dürfen also an dieser Stelle lügen, um nicht unkooperativ zu erscheinen.

Auf keinem Fall sollte der Drogenkonsum eingeräumt werden! Auch sollten keine Äußerungen zum Konsumverhalten (Häufigkeit, Dauer, Art der Drogen) getätigt werden! Die Polizei wird in aller Regel all das, was Sie von sich geben, protokollieren, zu der Akte reichen und sehr wahrscheinlich auch der Fahrerlaubnisbehörde mitteilen.

Sie müssen nicht den Bewegungs- und Konzentrationstest mitmachen!

Auch die Abgabe der Urinprobe ist freiwillig!

Das Gleiche gilt für einen Schweiß- oder Speicheltest!

 

Wenn Sie keine Drogen konsumiert haben, dann können Sie beruhigt den Urintest durchführen. Wenn der Schlauch trocken ist, wird Ihnen möglicherweise etwas Wasser angeboten. So ersparen Sie sich Diskussionen und können schnell weiterfahren. Sie sollten den Becher aber nicht randvoll befüllen, um den Beamten den direkten Kontakt mit Ihrem Urin zu ersparen. Es wird wahrscheinlich nur wenige Polizeibeamte geben, welche vor dem Schlafengehen sich darauf freuen am nächsten Tag möglichst viele Urinbecher in der Hand halten zu können. Deshalb ist es durchaus vorstellbar, dass man Sie trotz der Verweigerung der Abgabe der Urinprobe weiterfahren lässt, wenn Sie ansonsten einen gesunden Eindruck hinterlassen. Denn die Anordnung der Blutentnahme ist mit zusätzlicher Arbeit und Aufwand für die Polizeibeamten verbunden, die genau wie Sie pünktlich zuhause bei ihren Familien erscheinen wollen.

Liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass Sie Drogen konsumiert haben könnten und Sie verweigern die Abgabe eines Urintests, so müssen die Beamten einen richterlichen Beschluss für die Blutentnahme beantragen! Alleine der Umstand, dass Sie keinen der Tests durchführen wollen ist zur Begründung des Blutentnahmebeschlusses nicht ausreichend. Unter bestimmten Umständen können jedoch weitere Begründungsaspekte schnell hinzukommen, (z.B. auffällige Fahrweise, örtliche und zeitliche Situation/ Disco/ Drogenumschlagplatz).

Hat die Polizei von dem Richter (zu Unzeiten über den richterlichen Bereitschaftsdienst) das „OK“ bekommen, wird Ihnen Blut abgenommen; wenn Sie sich wehren, auch unter Einsatz körperlicher Gewalt. In diesem Fall könnte auch die Einleitung eines Verfahrens wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte drohen.

Unter bestimmten Umständen kann sich die Polizei auf die Gefährdung des Untersuchungserfolges berufen und die Blutentnahme ohne einen richterlichen Beschluss durchführen. Aber auch in solchen Konstellationen müssen die Beamten die Möglichkeit einer nachträglichen Kontrolle durch das Gericht dadurch gewährleisten, dass die gesamten Umstände des Vorgehens (insbesondere Aspekte, welche den Untersuchungserfolg gefährden) in der Ermittlungsakte dokumentiert werden.

Eine Einwilligung in die Blutentnahme macht den richterlichen Beschluss entbehrlich!

Willigen Sie nicht ein!

Sie minimieren damit die möglichen strafprozessualen Fehlerquellen und folglich die Verteidigungschancen. Ein fehlender oder fehlerhafter richterlicher Beschluss kann zu einem Beweisverwertungsverbot der Blutprobe führen, das heißt das Ergebnis des Gutachtens dürfte nicht in dem gegen Sie geführten Verfahren verwendet werden.

Falls der Bluttest positiv auf Drogen ausfällt, müssen Sie * die dafür aufgewendeten Kosten tragen, * mit der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Straßenverkehrsgefährdung und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und * mit einem Bußgeldverfahren rechnen, ferner davon ausgehen, * dass die Fahrerlaubnisbehörde sich bei Ihnen melden wird und Sie Ihre Fahreignung (sog. Idiotentest) nachweisen müssen und * bis dahin könnte man Ihnen Ihren Führerschein abnehmen und * später die Fahrerlaubnis entziehen.

Um nicht in eine solche Situation zu geraten, sollten Sie auf die Einnahme von Drogen/ Alkohol komplett verzichten. Falls jedoch unvorhersehbare Ereignisse und Schicksaalschläge dazu führen, dass Sie in einer mit Drogen gefüllten Zisterne aufwachen und das Zeug zwangsläufig inhalieren müssen, dann warten Sie besser bis Ihr Körper sich von den Substanzen gereinigt hat (Sport, gesunde Ernährung, viel Flüssigkeit) bevor Sie sich wieder an’s Steuer setzen. Falls Sie sich aber dazu gezwungen sehen, trotz der im Körper vorhandenen Drogen/ Abbauprodukte ein Fahrzeug zu steuern und hierbei von der Polizei kontrolliert werden, so beachten Sie die oben erteilten Hinweise.

Andrey Lepscheew
– Rechtsanwalt/ Strafverteidiger/ Hannover –

Auf der Seite  www.drugcom.de 

können Sie nachlesen, wie lange Drogen im Körper nachgewiesen werden können:

Die in der Tabelle angegebenen Zeiten für die Nachweisbarkeit der verschiedenen Substanzen im Urin und im Blut sind nur ungefähre Anhaltspunkte, denn es gibt in der Literatur verschiedene Angaben. In allen Körperhaaren sind Drogen je nach Haarlänge über viele Monate nachweisbar.

Zudem hängt die Nachweisbarkeit der Drogen von vielen Faktoren ab:

  • der konsumierten Menge
  • der Häufigkeit des Konsums
  • der verstrichenen Zeit zwischen Konsum und Drogentest
  • den Nachweisgrenzen des Testverfahrens
  • dem individuellen Abbau der Drogen
  • der allgemeinen körperlichen Verfassung
Substanz Wirkungsdauer Nachweis im Urin Nachweis im Blut
Cannabis 1-4 Std.
(geraucht)

2-10 Std.
(oral)seltener Konsum:
2-3 Tage

regelmäßiger Konsum:
6-8 Wochen

chronischer Konsum:
bis zu 12 Wochengelegentlicher Konsum:
3 Tage

regelmäßiger Konsum:
bis zu 30 TagenEcstasy
(MDMA, MDE, MDA)
3-12 Std.
(oral)1-4 Tagebis zu 24 StundenSpeed6-12 Std.1-3 Tage
(gesnieft)1 TagCrystalbis 30 Std.
(gesnieft)1-3 Tage1 TagKokain1-3 Std.
(gesnieft)

10-30 min.
(geraucht)2-4 Tagebis zu 24 StundenLSD6-12 Std.
(oral)1-2 Tage12 StundenHeroin3-6 Std.
(gespritzt)1-4 Tagebis zu 8 StundenMethadon12-24 Std.
(oral)2-3 Tage2 TageBenzodiazepine

4-12 Std.
(oral)

1-3 Tage,

4-6 Wochen bei
Langzeiteinnahme

einige Stunden bis TageBarbiturate3-24 Std.
(oral)kurz wirkende:
2-4 Tage

 

lang wirkende:
mehrere Wocheneinige Stunden bis Tage